Ausbildung in der Bildungskarenz zum Diplomierten Legasthenietrainer, Dyskalkulietrainer & Lerndidaktiker

Das AMS (Arbeitsmarktservice) erkennt die Fernstudien für eine Bildungskarenz an:

Wählen Sie für eine Bildungskarenz aus den kombinierbaren Studienrichtungen (LegasthenietrainerDyskalkulietrainer und Lerndidaktiker) eine als Hauptfernstudium und eine zweite als Aufbaufernstudium. Das Fernstudium umfasst dann ein Ausmaß von 20 Wochenstunden und kann innerhalb von 12 Monaten absolviert werden. Dadurch sind die Bedingungen für den Erhalt des Weiterbildungsgeldes im Rahmen der Bildungskarenz in Österreich erfüllt.

Die Studienrichtung “Lerndidaktiker” wird für diplomierte Legasthenie- und/oder Dyskalkulietrainer oder jene, die sich noch dazu in Ausbildung befinden, als Aufbaufernstudium angeboten. Wenn ein Hauptfernstudium bereits abgeschlossen wurde, kann man für das Aufbaufernstudium 4 Monate in Bildungskarenz gehen.

Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Bildungskarenz in Österreich:

Das ununterbrochene Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber muss 6 Monate betragen. Im Einvernehmen mit dem/der Arbeitgeber/in kann insgesamt ein Jahr lang (eine Stückelung dieses Zeitraums ist möglich) einer Weiterbildungsmaßnahme nachgegangen werden.

Um in dieser Zeit Anspruch auf Weiterbildungsgeld zu haben, muss diese gewählte Fortbildung gewisse Anforderungen erfüllen: Es müssen mindestens 20 Wochenstunden oder eine vergleichbare zeitliche Belastung nachgewiesen werden. Es darf sich um keinen Freizeit- oder Hobbykurs ohne beruflichen Bezug handeln. Die Aus- oder Weiterbildung kann aber sowohl im In- als auch im Ausland absolviert werden. Erkundigen Sie sich in diesem Zusammenhang bitte bei Ihrem zuständigen AMS, ob Sie für eine Bildungskarenz in Frage kommen!

Der Erste Österreichische Dachverband Legasthenie ist Ö-Cert zertifiziert:

Damit ist die hohe Qualität und Transparenz unserer Einrichtung auch österreichweit anerkannt. Das bedeutet für Bildungsinteressierte mehr Überblick über Qualitätsanbieter österreichweit und gleiche Möglichkeiten beim Zugang zur Förderung ihrer Weiterbildung, auch wenn diese nicht im eigenen Bundesland stattfindet.

„Weiterbildungsgeld“ (in der Höhe des Arbeitslosengeldes) im Rahmen der Bildungskarenz beantragen:

Belegen Sie dem AMS für das Arbeitslosengeld die erforderlichen Beschäftigungszeiten. Zeigen Sie die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden auf. Es ist ein Zuverdienst im Ausmaß der geringfügigen Beschäftigung erlaubt  (Stand 01/2020: monatlich 460,66 Euro brutto).

Informationen zur Bildungskarenz:

• § 11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) oder einer gleichartigen Karenzierung nach bundes- und landesgesetzlichen Regelungen

• Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, schriftliche Vereinbarung darüber nötig

• Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis über mindestens 6 Monate bei dem-/derselben ArbeitgeberIn (Verdienst über der Ge­ring­fügigkeitsgrenze, damit arbeitslosenversichert), Ausnahmeregelung bei Saisonarbeitskräften

• Dauer: mindestens zwei Monate bis maximal ein Jahr, Teilantritte möglich, jeder Teil muss mindestens 2 Monate betragen, Aufbrauch der gesamten Dauer von einem Jahr innerhalb von 4 Jahren

• Gegen Entfall des Entgelts

• Anspruch auf Weiterbildungsgeld: ArbeitnehmerIn muss arbeitslosenversicherungsrechtliche Anwartschaft erfüllen, die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme (Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland, keine Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug, mindestens 20 Wochenstunden oder eine vergleichbare zeitliche Belastung) muss nachgewiesen werden, Ausnahmeregelung bei betreuungspflichtigen Personen für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr (nur 16 Wochenstunden nötig); zuständige Behörde: AMS des Hauptwohnsitzes

• Bildungskarenz Plus: Die einzelnen Bundesländern übernehmen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Teil der Ausbildungskosten. Es gibt unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern.  

Quellen:

https://www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/bildungskarenz-oesterreich

PDF: http://www.ams.at/_docs/001_avrag_11.pdf

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html

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